Beobachtung
Bewertung des Eyetracker-Verfahrens
Vorteile
Die Verwendung eines Eyetrackers ist mit mehreren Vorteilen verknüpft:
- Messung des Blickverlaufs: Mit Hilfe eines Eyetrackers wird der Blickverlauf des Probanden erfasst. Dadurch kann man beispielsweise überprüfen, ob eine Person einen Text liest, nur überfliegt oder überhaupt nicht betrachtet. Störeinflüsse wie soziale Erwünschtheit, die bei nachträglicher Befragung auftreten können (z.B. werden viele Probanden nachträglich angeben, den Text gelesen zu haben), werden somit vermindert.
- Rückschlüsse auf Aufmerksamkeitsprozesse: Blickbewegungen erlauben Rückschlüsse auf Aufmerksamkeitsprozesse der Versuchsteilnehmer (z.B. Van Gog, Kester, Nievelstein, Giesbers, & Paas, 2009). Sogenannte areas of interests geben darüber Auskunft, welche Bildbereiche und Objekte wann und mit welcher Dauer fixiert wurden. Zudem wird das visuelle Suchverhalten des Probanden sichtbar.
- Visualisierbare Ergebnisse: Eye-Tracking Untersuchungen können – sofern die dazugehörige Software zur Verfügung steht – zu sehr anschaulichen Bildern oder Videos der Blickbewegungen führen. Bezüglich der Darstellungen unterscheidet man unter anderem zwischen Bildern und Videos.
- Vielfältige Anwendungsgebiete: Eyetracker können nicht nur in entwicklungspsychologischen Studien verwendet werden. Auch in der klassischen Leseforschung oder der klinischen Psychologie wurde auf Eye-Tracking zurückgegriffen. Außerhalb der (kognitiven) Psychologie, beispielsweise in den Neuro- oder Wirtschaftswissenschaften, werden Eyetracker ebenso eingesetzt (Duchowski, 2002). Unternehmen greifen unter anderem auf Blickbewegungsregistrierungen zurück, um etwa Werbung zu evaluieren oder die Benutzerfreundlichkeit eines Computerprogramms zu optimieren. Selbst als Hilfssystem für körperlich beeinträchtigte Menschen können Eyetracker genutzt werden.
Nachteile
Neben diesen Vorteilen sind Eye-Tracking Untersuchungen jedoch auch mit diversen Nachteilen verbunden:
- Hohe Kosten und hoher Aufwand: Die Anschaffungskosten eines Eyetrackers sind enorm. Aktuelle und gängige Geräte kosten einschließlich Software oftmals 20.000 Euro und mehr. Zudem sind Folgekosten, etwa für neuere Softwareversionen und Benutzerschulungen, zu berücksichtigen. Zudem ist die Erhebung und anschließende Auswertung der Daten häufig sehr aufwändig.
- Hohe Expertise erforderlich: Der adäquate Einsatz eines Eyetrackers benötigt sowohl bei der Datenerhebung als auch bei der Datenauswertung fundiertes Fachwissen. Daher sollten solche Geräte in Untersuchungen nur dann eingesetzt werden, wenn diese Expertise vorhanden ist oder aber in der gewünschten und bereitgestellten Zeit erworben werden kann.
- Informationsaufnahme nicht gleichzusetzen mit Blickfokus: Auch wenn ein bestimmtes Objekt vom Probanden fokussiert wird, bleibt unklar, ob und wie diese Informationen kognitiv weiterverarbeitet werden. Darüber hinaus misst der Eyetracker nur den Blickfokus der Versuchsperson. Doch auch über das periphere Sichtfeld können Informationen aufgenommen werden.
- Gründe für (Nicht-)Fixierung durch Eyetracker nicht registrierbar: Die Registrierung und Aufzeichnung von Blickbewegungen klärt nicht auf, warum diese Augenbewegungen stattgefunden haben.
- Beeinflussung des Verhaltens und Erlebens: Neben der Messung des Verhaltens während einer Studie kann auch der Eyetracker selbst das Verhalten und Erleben beeinflussen. Dies ist zum Beispiel bei älteren Überkopfsystemen leicht der Fall. Dadurch wird die Übertragbarkeit der Untersuchungsergebnisse auf alltägliche Lernsituationen eingeschränkt.
- Nutzerbedingte Einschränkungen: Einige Eyetracker sind nicht bei allen Versuchspersonen gleichermaßen einsetzbar. Beispielsweise erfordern einzelne Aufzeichnungsverfahren Kontaktlinsen oder schließen Brillenträger aus. Bei jüngeren Kindern kann sich der Einsatz bestimmter Eyetracker als schwierig erweisen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Eye-Tracking finden sich unter anderem bei Bente (2004), Duchowski (2007) und – speziell zu den physiologischen Grundlagen der okulomotorischen Aktivität – bei Galley (2001).